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Foto: DER SPIEGEL

ArtikelHintergrund

Dobrindt legt Eckpunkte gegen Berliner Vergesellschaftungspläne vor

Was fehlt

Wie hoch die Entschädigung nach den Berliner Plänen ausfallen würde und welche Summe das Land dafür aufbringen müsste, nennt keine der Quellen. Ebenso fehlt eine Stellungnahme der Mieterverbände oder der Initiative, die den Volksentscheid 2021 angestoßen hatte.

Redaktionelle Einordnung

Artikel 15 des Grundgesetzes erlaubt seit 1949, Grund und Boden gegen Entschädigung in Gemeineigentum zu überführen, wurde aber noch nie angewendet. Eine Berliner Vergesellschaftung wäre damit der erste Präzedenzfall, und genau diesen will die Bundesregierung verhindern.

Um die Ecke gedacht

Im Bund hat die SPD dem Vorhaben im Koalitionsbeschluss mit der Union zugestimmt. In Berlin verhandelt dieselbe Partei gerade über ein Bündnis, dessen Wohnungspolitik das Gesetz treffen soll. Wie stimmt die SPD-Bundestagsfraktion ab, wenn der Entwurf ins Parlament kommt?