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Inland·26. Oktober 2026

Dobrindt legt Eckpunkte gegen Berliner Vergesellschaftungspläne vor

Bundesinnenminister Dobrindt will Wohnungs-Vergesellschaftungen per Bundesgesetz erschweren, Berlins Linke hält den Plan für verfassungswidrig.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will Berlin die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände mit einem Bundesgesetz so schwer wie möglich machen. Die Eckpunkte seines „Investitionsschutzgesetzes“ verlangen von einem Land den Nachweis, dass ein solcher Eingriff tatsächlich erforderlich ist. Kommt es trotzdem dazu, sollen die Eigentümer zum Verkehrswert entschädigt werden.

Auslöser ist die Koalition aus SPD, Grünen und Linken, die sich in Berlin anbahnt und Wohnungen großer Konzerne in Gemeineigentum überführen will. Artikel 15 des Grundgesetzes erlaubt das ausdrücklich, angewendet wurde die Vorschrift seit 1949 jedoch nie. Im Volksentscheid von 2021 hatten knapp 60 Prozent der Berliner Abstimmenden für die Vergesellschaftung gestimmt. Union und SPD hatten sich im Bund bereits vor Monaten darauf verständigt, solche Landesgesetze zu unterbinden.

Konkret müsste eine Landesregierung belegen, dass Förderprogramme und Investitionen in den Wohnungsbau nicht ausreichen. Die Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp hält das für verfassungswidrig, weil ein einfaches Bundesgesetz nicht ausschließen könne, was die Verfassung vorsieht. Hinzu kommt die Frage der Zuständigkeit, denn der Bund darf in diesem Bereich nur unter engen Voraussetzungen eigene Regeln erlassen. Selbst Berlins SPD-Chef Steffen Krach, nach eigenen Worten kein Befürworter von Enteignungen, nannte Dobrindts Vorgehen „aktionistisch und peinlich“. Auf der anderen Seite des Streits steht Heimstaden Bostad. Der schwedische Konzern besitzt in Berlin rund 20.000 Wohnungen im Wert von etwa fünf Milliarden Euro und will vorerst kein Geld mehr in Deutschland anlegen.

Um Vergesellschaftungen rechtssicher auszuschließen, bräuchte es eine Grundgesetzänderung, für die Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat fehlen. Ein ausformulierter Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor. Eralp hat bereits angekündigt, ein solches Gesetz nicht hinzunehmen.

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Ein Gesetz, das Investoren Sicherheit geben soll, könnte für Jahre das Gegenteil bewirken, falls es vor Gericht nicht hält. Ob der Bund hier überhaupt zuständig ist, ist umstritten, weil Vergesellschaftung zur konkurrierenden Gesetzgebung zählt. Bis zu einem Urteil stünden Wohnungsunternehmen vor zwei widersprüchlichen Rechtslagen, einer aus Berlin und einer aus dem Bund.

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