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Inland·28. Juli 2026

CSD-Attentäter war als islamistische Hochrisiko-Person eingestuft – Kritik an Justiz

Das BKA führte den Berliner CSD-Attentäter laut Medienberichten seit Wochen als Hochrisiko-Person, die Polizei fuhr die Observation dennoch zurück.

Frühere Artikel
  • CSD-Anschlag Berlin: Merz und Dobrindt kündigen schärfere Gefährder-Regeln an

Das Bundeskriminalamt führte den mutmaßlichen Attentäter vom Berliner Christopher Street Day schon Wochen vor der Tat als islamistische Hochrisiko-Person. Zu dieser Bewertung kam die Behörde nach Berichten von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung über ihr Risikoinstrument RADAR-iTE. Bekannt war bislang nur, dass der 21-Jährige als Gefährder geführt wurde.

Der in Berlin geborene Deutsche war im November am Flughafen BER festgenommen worden, nachdem er zuvor drei Monate in libanesischer Haft gesessen hatte. Zur Last gelegt wurde ihm die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, weil er mehrfach versucht hatte, sich der Terrormiliz IS anzuschließen. Die Staatsanwaltschaft forderte drei Jahre Haft. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte ihn Ende Mai zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung und ordnete ein Deradikalisierungsseminar an, gegen das Urteil legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein.

Nach der Entlassung Mitte Mai observierte die Polizei den Mann und installierte eine Kamera an seinem Hauseingang. Zehn Tage später fuhren die Beamten die Überwachung zurück, weil sie keine Hinweise auf eine konkrete Anschlagsplanung sahen und ihre Ressourcen begrenzt waren. Wenige Tage darauf ordnete ein Antiterror-Team ihn der höchsten Risikokategorie zu, zusätzliche Maßnahmen folgten daraufhin nicht. Am Samstag zeichnete die Kamera gegen 21 Uhr auf, wie er das Haus verließ. Rund eine Stunde später starb bei dem Anschlag eine Frau, 29 Menschen wurden verletzt.

Unionsfraktionschef Hoffmann fordert nun eine Überprüfung des Gerichtsverfahrens, Bayerns Innenminister Herrmann nennt die Bewährungsentscheidung im Ergebnis eine Katastrophe. Der Terrorismusexperte Rolf Tophoven spricht von einem tödlichen Fehler, eine Sprecherin des Berliner Strafgerichts verteidigt das Vorgehen dagegen als nicht ungewöhnlich. Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina, derzeit Vorsitzende der Justizministerkonferenz, will die Aufarbeitung abwarten, bevor der Gesetzgeber reagiert. Zur Einordnung der Debatte nennt das BKA neue Zahlen: 410 islamistische Gefährder stehen 65 im Rechtsextremismus und 17 im Linksextremismus gegenüber.

Perspektiven

Fünf Blickwinkel auf dieselbe Nachricht — tippe dich durch.

Der Fall zeigt ein Dilemma, das sich nicht wegregulieren lässt. Von 410 als islamistische Gefährder eingestuften Menschen kann keine Polizei alle rund um die Uhr überwachen, und jede Einstufung ist eine Prognose mit Restunsicherheit. Wer Freiheitsentzug an Prognosen knüpft, verschiebt das Risiko nur: von der Gefahr eines Anschlags zur Gefahr, Menschen ohne konkrete Tat einzusperren.

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Was fehlt

Wie die Berliner Polizei die Entscheidung begründet, die Observation trotz der BKA-Einstufung zurückzufahren, sagt keine der Quellen. Eine eigene Stellungnahme der Berliner Sicherheitsbehörden zu den Medienberichten liegt bislang nicht vor.

Redaktionelle Einordnung

RADAR-iTE ist das Risikobewertungsinstrument, mit dem das BKA seit 2017 das Gewaltpotenzial von Islamisten einschätzt. Die Einstufung als Gefährder oder Hochrisiko-Person begründet für sich genommen keine Freiheitsentziehung, sie steuert nur, wie intensiv die Polizei eine Person beobachtet.

Um die Ecke gedacht

Knapp zehn Jahre nach dem Anschlag am Berliner Breitscheidplatz wiederholt sich ein bekanntes Muster: Auch Anis Amri war als Gefährder erfasst, bevor die Behörden die Überwachung zurückstuften. Die Begründung lautete damals wie heute, es habe keine Hinweise auf eine konkrete Anschlagsplanung gegeben.