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CSD-Anschlag Berlin: Merz und Dobrindt kündigen schärfere Gefährder-Regeln an
Dobrindt fordert nach dem Anschlag auf den Berliner CSD Fußfesseln und Präventivhaft für Gefährder, von denen das BKA 410 islamistische zählt.
Zwei Tage nach dem Anschlag am Rande des Berliner Christopher Street Day richtet sich die Debatte in Deutschland auf eine einzige Frage. Warum war Abdul Ballout am Samstagabend auf freiem Fuß? Der 21-jährige Deutsche mit libanesischen Wurzeln raste mit einem weißen Transporter in eine Menschenmenge im Tiergarten, tötete eine 65-jährige Polin und verletzte 29 Menschen.
Ballout war den Behörden seit Jahren bekannt. Schon mit 16 Jahren fiel er als Gewalttäter auf, 2025 reiste er über die Türkei in den Libanon, um sich dem Islamischen Staat anzuschließen, und saß dort drei Monate in Haft. Nach seiner Rückkehr verurteilte ihn das Amtsgericht Tiergarten im Mai wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zu einem Jahr und zehn Monaten Jugendstrafe. Weil die Generalstaatsanwaltschaft Berufung einlegte, wurde das Urteil nicht rechtskräftig, und das Gericht hob den Haftbefehl auf. Die Richter hielten den Heranwachsenden laut den Urteilsunterlagen bis zuletzt für „prägbar“.
Nach Recherchen von Süddeutscher Zeitung, WDR und NDR hatte das Berliner Landeskriminalamt eine Kamera gegenüber seinem Hauseingang installiert. Sie filmte ihn um 20.58 Uhr, eine Stunde vor der Tat. Die Ermittler gingen dem Bericht zufolge trotzdem nicht davon aus, dass unmittelbar ein Anschlag bevorstand. Aus dem Verfassungsschutz hieß es gegenüber der F.A.Z., es sei genau das geschehen, wovor der Nachrichtendienst seit Jahren warne, nämlich der Angriff eines islamistischen Einzeltäters mit Auto und Messer auf ein weiches Ziel. Daraus zog Innenminister Alexander Dobrindt drei Konsequenzen. „Bewegungseinschränkung durch die Fußfessel muss zum Standard gegenüber Gefährdern werden“, sagte er der „Bild“, dazu fordert er bundesweit anwendbare Präventivhaftregeln und nennt die Anwendung von Jugendstrafrecht bei erwachsenen Gefährdern „inakzeptabel“.
Konkret zählt das Bundeskriminalamt zum 1. Juli 410 islamistische Gefährder, dazu 65 im Bereich Rechtsextremismus und 17 im Linksextremismus. Kanzler Friedrich Merz kündigte ein entschlossenes Vorgehen an, verwies bei der Überwachung aber auf die Zuständigkeit der Länder. Ob strengere Regeln diesen Fall verhindert hätten, bleibt offen, denn die Ermittler betonen, Ballout habe sich bis zuletzt unauffällig verhalten.
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Jede Verschärfung stößt auf einen Zielkonflikt, den der Fall selbst offenlegt. Das Gericht hob den Haftbefehl auf, weil Untersuchungshaft der Verfahrenssicherung dient und keine Strafe vorwegnimmt, ein Grundsatz, der in tausenden unauffälligen Verfahren Willkür verhindert. Wer ihn für 410 Gefährder aussetzt, senkt die Beweisschwelle für alle und muss damit rechnen, dass die Zahl der Betroffenen schneller wächst als die Kapazität, sie zu überwachen.
Wie viele der 410 als islamistische Gefährder eingestuften Personen tatsächlich überwacht werden und mit welchem Personalaufwand, nennt keine der Quellen. Ohne diese Zahl bleibt offen, ob Fußfessel und Präventivhaft praktisch umsetzbar wären.
Als Gefährder gelten in Deutschland Personen, denen die Behörden schwere Gewalttaten wie Anschläge zutrauen, ohne dass eine konkrete Tat bevorsteht. Der Verfassungsschutz zählt rund 9100 gewaltbereite Islamisten in Deutschland und führt in seinem Jahresbericht ein eigenes Unterkapitel zu „LSBTIQ als islamistisches Feindbild“.
Der Bundesgerichtshof senkte erst kürzlich die Hürden für elektronische Fußfesseln. Im Fall eines ausreisepflichtigen Afghanen mit salafistischen Kontakten genügte den Karlsruher Richtern das „beachtliche Risiko“ einer Terrorgefahr, eine konkret bevorstehende Tat sei nicht nötig (XIII ZB 8/26). Das Instrument, das der Innenminister nun als Standard fordert, war rechtlich also bereits verfügbar, bevor der Anschlag geschah.