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Inland·28. Juli 2026

Österreich plant Ausweispflicht für soziale Netze und Verbot für unter 14-Jährige

Österreichs Regierung schickt eine Novelle in Begutachtung, die soziale Netze ab 2027 nur nach Altersprüfung öffnet und unter 14-Jährige ausschließt.

Österreich will den Zugang zu sozialen Netzen und Videoplattformen an eine Altersprüfung binden. Wer jünger als 14 Jahre ist, soll die Dienste ab Anfang 2027 nicht mehr nutzen dürfen. Die Bundesregierung schickte die entsprechende Novelle des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes am Montag in Begutachtung.

Das Gesetz setzt an der Bauweise der Plattformen an, nicht an einzelnen Inhalten. Erfasst wird ein Angebot, wenn es Inhalte organisiert, ohne redaktionelle Verantwortung zu tragen, wirtschaftlich betrieben wird und den Schutz Unmündiger vor beeinträchtigenden Inhalten nicht gewährleistet. Die Beeinträchtigung kann körperlich, geistig oder sittlich sein. Welche Inhalte und Verhaltensweisen konkret darunter fallen, überlässt der Entwurf der zuständigen Regulierungsbehörde.

Für die Einstufung genügt bereits ein einziges Merkmal aus einer Liste. Dazu zählen automatisches Abspielen, endloses Scrollen, Push-Nachrichten, Anreize zu mehr Interaktion sowie Empfehlungssysteme, bei denen mehr als ein Drittel der angezeigten Inhalte nicht von selbst gewählten Kontakten stammt. Auch Direktnachrichten an Personen ohne bestehendes Kontaktverhältnis reichen aus. Die Grünen tragen das Ziel mit, kritisieren jedoch „viel Datenschutz-Marketing, wenig konkrete Lösungen“. Die FPÖ lehnt die Novelle ab und erkennt darin „Zensur unter dem Deckmantel des Jugendschutzes“.

Offen bleibt, wie sich die Grenze zwischen Bewegtbild und Standbildfolge rechtssicher ziehen lässt, denn davon hängt ab, welche Dienste überhaupt unter das Gesetz fallen. Die Begutachtungsfrist entscheidet nun darüber, wie viel von diesen Definitionen im endgültigen Text stehen bleibt.

Perspektiven

Fünf Blickwinkel auf dieselbe Nachricht — tippe dich durch.

Jede Altersprüfung erzeugt genau die Daten, vor deren Missbrauch sie schützen soll. Wer ein Alter verifiziert, verknüpft ein Konto mit einem Identitätsnachweis, weshalb die Grünen am Entwurf „viel Datenschutz-Marketing, wenig konkrete Lösungen“ kritisieren. Der Zielkonflikt zwischen Anonymität und Kontrolle lässt sich abmildern, aber nicht auflösen.

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Was fehlt

Wie die Altersprüfung praktisch ablaufen soll und welche Sanktionen bei Verstößen drohen, geht aus der Darstellung nicht hervor. Auch Stellungnahmen der betroffenen Plattformen oder von Kinder- und Jugendorganisationen liegen bislang nicht vor.

Redaktionelle Einordnung

Das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz setzt in Österreich die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste um, die Videoplattformen zum Schutz Minderjähriger verpflichtet. Die Begutachtung ist die formale Konsultationsphase vor der Regierungsvorlage im Nationalrat, der Text kann bis zum Beschluss noch geändert werden.

Um die Ecke gedacht

Österreich reiht sich in eine Entwicklung ein, die Australien mit einem Mindestalter von 16 Jahren für soziale Netze begonnen hat und die auch in mehreren EU-Staaten diskutiert wird. Die technische Kernfrage bleibt überall dieselbe, nämlich wie sich ein Alter belegen lässt, ohne dass sich am Ende alle Nutzer ausweisen müssen. Der österreichische Entwurf verschiebt genau diese Frage an die Regulierungsbehörde.