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IStGH suspendiert Chefankläger Karim Khan wegen Missbrauchsvorwürfen
Das Weltstrafgericht suspendiert Chefankläger Khan sofort wegen sexueller Übergriffe und bereitet eine Sondersitzung zur Amtsenthebung vor.
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat seinen Chefankläger Karim Khan mit sofortiger Wirkung suspendiert. Das Präsidium der Vertragsstaaten, das die Entscheidung am Montag in Den Haag bekannt gab, will so schnell wie möglich eine Sondersitzung einberufen, um über eine endgültige Amtsenthebung zu entscheiden.
Der Fall hat eine lange Vorgeschichte. Im Jahr 2024 warf eine enge Mitarbeiterin dem 56-jährigen britischen Juristen vor, sie mehrfach über einen längeren Zeitraum bedrängt und zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben. Khan, der das Amt seit 2021 bekleidet, ließ seine Arbeit daraufhin vorläufig ruhen und bestritt alle Vorwürfe. Eine eigens eingesetzte UN-Kommission nahm die Untersuchung auf und legte ihren Abschlussbericht im Dezember 2025 vor. Auf Basis dieses Berichts erstellten drei IStGH-Richter ein juristisches Gutachten. Beide Dokumente blieben bisher unter Verschluss.
Khan hatte in seiner Amtszeit international für Aufsehen gesorgt. Er erließ Haftbefehle gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin und gegen Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu. Der Haftbefehl gegen Netanjahu führte dazu, dass die USA Sanktionen gegen Mitarbeiter und Richter des Gerichts verhängten. 125 Staaten haben den Gründungsvertrag des IStGH unterzeichnet, darunter alle EU-Mitglieder. Die USA, Russland und Israel gehören dem Gericht nicht an.
Die bevorstehende Sondersitzung muss nun klären, ob Khan endgültig abgesetzt wird. Das Gericht steht damit vor einer Führungskrise zu einem Zeitpunkt, an dem es ohnehin unter politischem Druck aus Washington steht. Wann die Sondersitzung stattfindet und wer Khan gegebenenfalls als Chefankläger nachfolgen würde, ist noch offen.
Der Fall erzwingt ein echtes Dilemma: institutionelle Handlungsfähigkeit gegen rechtsstaatliche Verfahrensstandards. Ein nicht veröffentlichter UN-Bericht und ein unter Verschluss gehaltenes Richtergutachten sind die Entscheidungsgrundlage für eine Suspendierung — das ist prozessual unbefriedigend, auch wenn es intern begründbar sein mag. Das Gericht muss nun zeigen, dass es eine Amtsenthebung so führen kann, dass sie sowohl juristisch belastbar als auch öffentlich nachvollziehbar ist.
Der IStGH wurde 2002 gegründet, um schwerste Verbrechen wie Völkermord und Kriegsverbrechen zu ahnden. Sein Chefankläger trägt die institutionelle Verantwortung dafür, dass das Gericht glaubwürdig bleibt — in einem Amt, das per Definition auf die moralische Integrität seiner Inhaber angewiesen ist.
Khan hatte 2024 den Haftbefehl gegen Netanjahu erlassen — woraufhin die USA Sanktionen gegen IStGH-Personal verhängten. Seit seinem Amtsrücktritt auf Abruf betreibt das Gericht seinen wohl politisch heikelsten Zeitraum ohne seinen nominellen Chef. Ob die Suspendierung das institutionelle Druckventil für eine Entlastung des Gerichts gegenüber Washington ist oder die Krise vertieft, bleibt offen.