OLG Hamm erklärt Strom-Zwangsklausel in Vonovia-Mietverträgen für unzulässig
Das OLG Hamm untersagt Vonovia-Töchtern, Mieter über den Mietvertrag an den konzerneigenen Stromanbieter zu binden.
Das Oberlandesgericht Hamm hat zwei Tochtergesellschaften des Wohnungskonzerns Vonovia untersagt, den Mietvertrag zu nutzen, um Mieter an einen bestimmten Stromanbieter zu binden. Das teilte der Deutsche Mieterbund am Donnerstag mit. Grundsatz des Urteils: Wer eine Wohnung mietet, muss frei entscheiden können, von wem er seinen Strom bezieht.
Hintergrund ist eine Vertragspraxis der Deutschen Annington Beteiligungs GmbH. Mieter sollten mit dem Mietvertrag zugleich einen Stromliefervertrag mit der Vonovia Energie GmbH abschließen. Der Mieterbund hatte deshalb im April 2025 Unterlassungsklage eingereicht. Er kritisierte die Konstruktion als unzulässige Verknüpfung von Miet- und Stromliefervertrag.
Konkret bemängelte der Verband zwei Punkte. Für Mieter sei nicht eindeutig erkennbar gewesen, ob bereits die Unterschrift unter den Mietvertrag oder erst ein zusätzliches Kreuzchen den Stromliefervertrag anbahnt. Zudem hätten sich Mieter gedrängt sehen können, den Stromvertrag abzuschließen, um den Mietvertrag nicht zu gefährden. Damit hätten sie faktisch auf die freie Wahl des Versorgers verzichtet. Das OLG erließ ein Anerkenntnisurteil, nachdem die beklagten Unternehmen den Unterlassungsanspruch in letzter Minute anerkannt hatten.
Für betroffene Mieter bedeutet das Urteil, dass sie ihren Stromlieferanten frei wählen und wechseln können. Die beanstandete Klausel darf nicht mehr als Allgemeine Geschäftsbedingung verwendet werden. Wie viele Haushalte von der Regelung betroffen waren, geht aus den Angaben nicht hervor.
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Zwischen Verbraucherschutz und Vertragsfreiheit liegt ein echter Zielkonflikt. Bündelangebote können günstiger und bequemer sein, kippen aber in Zwang, sobald die Ablehnung den Mietvertrag gefährdet. Entscheidend ist nicht das Verbot des Bündels, sondern die nachweisbare Freiwilligkeit der Zustimmung.
Wie viele Mieter tatsächlich einen solchen gekoppelten Stromvertrag abgeschlossen haben und ob sie zu viel gezahlt haben, nennt keine der Quellen. Eine Stellungnahme von Vonovia selbst fehlt in der Berichterstattung.
Vonovia ist mit rund einer halben Million Wohnungen Deutschlands größter privater Vermieter. Wenn ein solcher Konzern den Mietvertrag mit einem Stromvertrag der eigenen Tochter koppelt, entscheidet das Urteil nicht über einen Einzelfall, sondern über ein Geschäftsmodell.
Statt sich vor Gericht zu verteidigen, erkannten die Vonovia-Töchter den Anspruch in letzter Minute an. So entsteht ein bindendes Urteil, aber kein ausführlich begründetes Grundsatzurteil, auf das sich Mieter anderer Vermieter direkt berufen könnten.