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Moskauer Berufungsgericht bestaetigt Haftstrafe gegen Duesseldorfer Satiriker Jacques Tilly
Ein Moskauer Berufungsgericht bestaetigt die in Abwesenheit verhaengte Haftstrafe von achteinhalb Jahren gegen den Karnevalskuenstler Jacques Tilly.
Ein Berufungsgericht in Moskau hat die Strafe gegen den Duesseldorfer Satiriker Jacques Tilly bestaetigt. Tilly war wegen seiner Karnevalswagen in Abwesenheit zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Richter Wladimir Ussow verlas die Entscheidung des dreikoepfigen Kollegiums, wonach die Beschwerde der Verteidigung abgewiesen und das Strafmass bestaetigt wurde.
Tilly gestaltet seit Jahrzehnten die politischen Motivwagen des Duesseldorfer Rosenmontagszugs. Seine Figuren greifen internationale Politik pointiert auf und nahmen wiederholt das russische Vorgehen und Praesident Wladimir Putin ins Visier. Genau diese Wagen bilden die Grundlage des Verfahrens in Moskau. Das Urteil erging, ohne dass der Kuenstler vor Gericht erschien.
Fuer Tilly hat die Entscheidung zunaechst keine praktischen Folgen, da er in Deutschland lebt und arbeitet. Eine in Abwesenheit verhaengte Strafe laesst sich auf deutschem Boden nicht vollstrecken. Die Pflichtverteidigerin Natalja Dudkina vertrat ihn im Verfahren in Moskau. Dass ein russisches Gericht ueberhaupt ueber Karnevalswagen aus Duesseldorf urteilt, verweist auf den Anspruch der Moskauer Justiz, auch Kritik aus dem Ausland zu ahnden.
Die Bestaetigung des Urteils duerfte Tillys Arbeit kaum beruehren, wohl aber die Frage aufwerfen, wie weit russische Strafverfahren ueber die eigenen Grenzen hinausreichen. Fuer im Ausland lebende Kritiker bedeutet ein solches Urteil vor allem ein Reiserisiko in Staaten, die mit Russland kooperieren. Wie Tilly auf die Bestaetigung reagiert, blieb zunaechst offen.
Russland verfolgt seit dem Angriff auf die Ukraine 2022 verstaerkt auch im Ausland lebende Kritiker mit Strafverfahren in Abwesenheit, die sich auf Gesetze gegen die Diskreditierung der Armee oder der Staatsfuehrung stuetzen. Vollstrecken lassen sich solche Urteile meist nur, wenn Betroffene in kooperierende Staaten reisen.
Dass ein Moskauer Gericht ueber Pappmaschee-Figuren eines deutschen Rosenmontagszugs urteilt, wirkt zunaechst kurios. Es passt aber in ein Muster, in dem auch Satire und Kunst als justiziable Angriffe auf den Staat behandelt werden. Ob das Verfahren eher Abschreckung als Vollstreckung bezweckt, liegt damit zumindest nahe.