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Sechsfachmörder von Stade tot in Zelle aufgefunden – CDU wirft Behörden Kontrollverlust vor
Der mutmaßliche Sechsfachmörder von Stade nahm sich in Untersuchungshaft das Leben, die CDU wirft der niedersächsischen Justiz Kontrollversagen vor.
Der mutmaßliche Sechsfachmörder von Stade hat sich in der Untersuchungshaft das Leben genommen. Wärter fanden den 45-Jährigen am Dienstag gegen 6.05 Uhr leblos in seiner Einzelzelle der JVA Bremervörde, ein Notarzt stellte um 6.29 Uhr den Tod durch Strangulation fest. Für ein Fremdverschulden gibt es nach Angaben des niedersächsischen Justizministeriums keine Hinweise.
Der Mann soll am 29. Juni bei einem Hilfeplangespräch in einer Stader Jugendhilfeeinrichtung sechs Menschen erschossen haben. Vier Frauen und zwei Männer starben, drei arbeiteten in der Einrichtung, drei beim Jugendamt der Region Hannover. Auslöser war ein Sorgerechtsstreit um seine drei Monate alte Tochter, die wegen eines vermuteten Schütteltraumas in Obhut genommen worden war. Nach der Tat floh der Mann in einem Auto, dessen Fahrerin die Polizei mit Schüssen auf die Reifen stoppte.
Seither saß er rund drei Wochen in Untersuchungshaft. Nach Recherchen des „Spiegel“ soll er nach der Festnahme geäußert haben, er habe sich selbst erschießen wollen, aber keine Munition gehabt. Deshalb steht nun die Frage im Raum, warum der als suizidgefährdet geltende Häftling nicht durchgehend überwacht wurde. Die CDU-Abgeordnete Carina Hermann sprach von einer „Häufung von Pannen“ im Justizressort und forderte Ministerpräsident Olaf Lies auf, dem „Kontrollverlust“ nicht länger zuzusehen. Justizministerin Kathrin Wahlmann soll darlegen, welche Hinweise auf eine Selbstgefährdung vorlagen und welche Schutzmaßnahmen galten.
Mit dem Tod des Verdächtigen wird es keinen Strafprozess geben, der den Tathergang und mögliche Behördenfehler vor Gericht aufgearbeitet hätte. Die Staatsanwaltschaft Stade führt die Ermittlungen dennoch fort, auch gegen die Partnerin des Mannes und die Fahrerin des Fluchtwagens. Offen bleibt, wie ein mit einem Waffenverbot belegter Mann an eine Schusswaffe gelangen konnte.
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Lückenloser Suizidschutz und die Würde des Häftlings stehen in einem realen Zielkonflikt. Eine Rund-um-die-Uhr-Beobachtung bedeutet Dauerlicht, ständige Kontrollen und den Entzug jeder Privatsphäre, was selbst Belastung erzeugt. Zugleich fordern die Angehörigen zu Recht Aufklärung im Prozess. Einfache Antworten übersehen, dass beide Interessen legitim sind und sich nur begrenzt zugleich erfüllen lassen.
Am 29. Juni erschoss der 45-Jährige bei einem Hilfeplangespräch in einer Stader Jugendhilfeeinrichtung sechs Beschäftigte der Einrichtung und des Jugendamts; Hintergrund war ein Sorgerechtsstreit um seine drei Monate alte Tochter. Mit seinem Suizid in der Untersuchungshaft entfällt der Strafprozess, der den Tathergang und mögliche Fehler von Behörden und Justizvollzug öffentlich hätte klären sollen.
Suizide sind die häufigste nicht natürliche Todesursache im deutschen Strafvollzug, und Untersuchungshäftlinge gelten in den ersten Wochen als besonders gefährdet, weil der Haftschock dann am größten ist. Der 45-Jährige starb rund drei Wochen nach seiner Festnahme und damit in genau diesem Zeitfenster. Ob die Einordnung als suizidgefährdeter Häftling und die tatsächlichen Schutzmaßnahmen zusammenpassten, soll nun untersucht werden.