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Johnson & Johnson zahlt 5,5 Milliarden Dollar im Babypuder-Streit
Johnson & Johnson zahlt 5,5 Milliarden Dollar an rund 69.000 Kläger und bestreitet zugleich weiter jeden Zusammenhang zwischen Talkum und Krebs.
Johnson & Johnson beendet den Rechtsstreit um sein talkumhaltiges Babypuder in den USA mit einer Zahlung von bis zu 5,5 Milliarden Dollar. Der Vergleich erfasst rund 69.000 Verfahren vor Bundes- und Einzelstaatsgerichten. Nach Konzernangaben sind das 99,75 Prozent aller verbliebenen Talkum-Klagen im Land.
Die ersten Klagen datieren aus dem Jahr 2009. Klägerinnen führen ihren Eierstockkrebs darauf zurück, dass Talkum in Lagerstätten dicht neben Asbest abgebaut wird und deshalb verunreinigt gewesen sei. 2016 sprach eine Jury der Familie einer verstorbenen Frau 72 Millionen Dollar zu, weitere Urteile in Millionenhöhe folgten. Den Verkauf des talkumbasierten Puders stellte der Konzern 2020 in den USA ein und stieg auf Maisstärke um.
Konkret will das Unternehmen bis zu drei Milliarden Dollar im kommenden Jahr auszahlen, weitere Raten sind erst ab 2028 vorgesehen. Rechtskräftig wird die Einigung nur, wenn Kanzleien zustimmen, die 95 Prozent der Ansprüche vertreten. Erik Haas, Vizepräsident für Rechtsstreitigkeiten, nannte die Vorwürfe „haltlos“ und erklärte, der Konzern hätte sich bei weiterer Prozessführung „letztlich durchgesetzt“. Erst vergangene Woche hatte ein Bundesrichter Zweifel daran geäußert, ob einzelne Klägerinnen belegen können, dass gerade Talkum ihren Krebs auslöste. Zuvor waren mehrere Versuche gescheitert, die Verfahren über die Insolvenz einer ausgegliederten Tochtergesellschaft abzuwickeln, wodurch die Prozesse mehr als drei Jahre ruhten.
Offen bleibt, was die Einigung für Verfahren außerhalb Nordamerikas bedeutet. Dort haftet Kenvue, das 2022 abgespaltene Konsumgütergeschäft, gegen das nach Darstellung von Al Jazeera in Großbritannien ein Sammelverfahren läuft. Die Weltgesundheitsorganisation stufte Talkum laut demselben Bericht 2024 als wahrscheinlich krebserregend für den Menschen ein. Daran ändert der Vergleich nichts.
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Massenvergleiche lösen ein Verfahrensproblem und schaffen ein Erkenntnisproblem. Nachdem ein Bundesrichter die individuelle Kausalität anzweifelte, hätten viele Klägerinnen vor Gericht womöglich nichts erhalten, im Vergleich bekommen alle etwas und niemand ein Urteil. Schnelle Entschädigung und wissenschaftliche Klärung sind hier nicht gleichzeitig zu haben.
Wie viel eine einzelne Klägerin aus dem Vergleich erhält und nach welchem Schlüssel verteilt wird, nennt keine der Quellen. Betroffene selbst kommen nicht zu Wort, zitiert werden ausschließlich der Konzern und die klagenden Kanzleien.
Talkum und Asbest liegen geologisch in denselben Schichten, deshalb dreht sich der gesamte Streit nicht um das Mineral selbst, sondern um mögliche Verunreinigungen im Abbau. Der Vergleich beendet die US-Verfahren ohne Schuldanerkenntnis, eine gerichtliche Feststellung zur Kausalität gibt es damit auch nach 17 Jahren Prozessgeschichte nicht.
Vergangene Woche stellte ein Bundesrichter die Beweisführung der Klägerinnen infrage, aus Konzernsicht also ein günstiges Signal. Wenige Tage später legt Johnson & Johnson dennoch 5,5 Milliarden Dollar auf den Tisch. Ob den Ausschlag die Aussicht auf Rechtsfrieden gab oder die Erinnerung an die mehrfach gescheiterten Insolvenzmanöver, sagen die Quellen nicht.