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EU-Kommission legt Affordable Housing Act mit schärferen Airbnb-Regeln vor
Die EU-Kommission legt den Affordable Housing Act vor, der Städten mehr Rechtssicherheit beim Vorgehen gegen Airbnb-Kurzzeitvermietungen geben soll.
Die EU-Kommission hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf gegen die Wohnungsnot in Europa vorgelegt. Der „Affordable Housing Act“ soll Städten und Gemeinden mehr rechtliche Sicherheit geben, wenn sie Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com einschränken wollen. Zuständig für Wohnungsbau und Mietmärkte sind eigentlich die Mitgliedstaaten, nicht Brüssel.
Angesichts der zugespitzten Wohnungsnot hatten Sozialdemokraten und Linke seit dem Europawahlkampf 2024 ein Eingreifen der EU gefordert. Im Februar dieses Jahres stellte das Europaparlament fest, Wohnen sei ein Menschenrecht. In beliebten Metropolen entzieht die gewerbliche Vermietung von Ferienwohnungen dem regulären Markt Wohnraum und treibt die Mieten. Bisher gingen Städte wie Paris, Barcelona oder Berlin mit uneinheitlichen Regeln vor.
Der Entwurf besteht aus allgemeinen Empfehlungen und einem Rechtsrahmen, der den Streit mit den Plattformen rechtssicherer machen soll. Kommunen sollen künftig „Housing Stress“, also Wohnungsknappheit, messen können. Für Beschränkungen gelten laut Entwurf die Voraussetzungen der Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Evidenz. Die Entscheidung über konkrete Schritte bleibt bei Mitgliedstaaten und Kommunen. „Das ist ein wichtiger Schritt, damit schaffen wir mehr Schutz für die Bürgermeister“, sagte Kommissionsvizepräsidentin Teresa Ribera.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nannte den Mangel an bezahlbarem Wohnraum eine der drängendsten Sorgen der Bürger. Tech-Verbände kritisieren die fehlenden Durchsetzungs- und Kontrollmechanismen. Konkrete Maßnahmen, wie sie das Parlament gefordert hatte, bleibt die Kommission schuldig.
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Jede Beschränkung der Kurzzeitvermietung trifft zwei Interessen zugleich. Weniger Ferienwohnungen können Mietwohnungen zurückbringen, zugleich aber Tourismuseinnahmen und Nebenverdienste schmälern. Die Kommission verschiebt genau diesen Zielkonflikt an die Kommunen, wo er politisch am heftigsten ausgetragen wird.
Wie viele Wohnungen in den betroffenen Städten überhaupt dauerhaft als Kurzzeitvermietung dem Markt entzogen sind, nennt keine der Quellen. Auch eine Stellungnahme von Airbnb oder Booking.com selbst fehlt.
Für Wohnungsbau und Mietrecht sind nach den EU-Verträgen die Mitgliedstaaten zuständig, nicht Brüssel. Dass die Kommission überhaupt einen Rechtsrahmen vorlegt, zeigt, wie stark der politische Druck durch die europaweite Wohnungsnot inzwischen ist.
Der Entwurf schreibt keine einzige Beschränkung vor, sondern macht sie nur rechtssicherer. Die eigentliche Arbeit bleibt bei den Kommunen, die schon heute vor Gericht gegen Airbnb unterliegen. Ob ein Gesetz, das niemanden zu etwas verpflichtet, am Ende die Mieten senkt?