Kenia: Polizei setzt Tränengas gegen Proteste über US-Ebola-Quarantänezentrum in Nanyuki ein
Die US-Regierung errichtet trotz Gerichtsverboten ein Ebola-Quarantänezentrum in Kenia und die Polizei setzt Tränengas gegen Proteste ein.
In der kenianischen Stadt Nanyuki hat die Polizei Tränengas eingesetzt, um Proteste gegen ein US-amerikanisches Ebola-Quarantänezentrum aufzulösen. Die US-Regierung errichtet auf einem Luftwaffenstützpunkt eine 50-Betten-Anlage für US-Bürger, die in Kontakt mit dem Ebola-Ausbruch in der Demokratischen Republik Kongo und Uganda geraten sind – obwohl kenianische Gerichte die Bauarbeiten per einstweiliger Verfügung untersagt haben.
Der Ebola-Ausbruch im östlichen Kongo und in Uganda gilt als einer der schwerwiegendsten seit Jahren. Die WHO und die Africa CDC haben ein gemeinsames Hilfspaket von 518 Millionen Dollar angekündigt, um die Ausbreitung einzudämmen. Kenia wird von den Vereinigten Staaten als logistischer Korridor genutzt und beherbergt auf dem Laikipia-Luftwaffenstützpunkt US-amerikanische Militärpräsenz im Rahmen eines bilateralen Verteidigungsabkommens.
Viele Kenianer werfen der US-Regierung vor, das Gesundheitsrisiko der Ebola-Exposition auf die kenianische Bevölkerung abzuwälzen, statt exponierte Bürger auf eigenem Staatsgebiet zu isolieren. Dass Washington trotz bestehender Gerichtsurteile weiterbaut, verschärft die Spannungen. Die Proteste am Montag waren nicht die ersten gegen das Projekt.
Ob die kenianische Regierung diplomatischen Druck auf Washington ausüben wird, ist noch offen. Wie das Gericht auf den fortgesetzten Verstoß gegen seine Auflagen reagiert, wird in den kommenden Tagen entscheidend sein.
Das eigentliche Dilemma ist nicht Souveränität versus Seuchenschutz, sondern das Fehlen eines internationalen Rechtsrahmens für genau solche Grenzfälle. SOFA-Abkommen wurden für Verteidigung konzipiert, nicht für Gesundheitsnotlagen; ihre Auslegung auf Quarantänesituationen ist juristisches Neuland. Das erklärt, warum beide Seiten gleichzeitig im Recht zu sein glauben – sie beziehen sich auf unterschiedliche Rechtsgrundlagen.
Status-of-Forces-Abkommen (SOFA) zwischen den USA und Kenia regeln den Umfang der US-Militärpräsenz auf kenianischem Staatsgebiet, entbinden die USA jedoch nicht von kenianischer Zivilgerichtsbarkeit bei Baumaßnahmen. Der Ebola-Ausbruch im östlichen Kongo und Uganda zählt zu den schwerwiegendsten seit Jahren und hat bereits Hunderte Todesopfer gefordert.
Dass die USA trotz Gerichtsurteilen auf dem Stützpunkt weiterbauen, wirft die Frage auf, ob Washington die Zuständigkeit kenianischer Gerichte für das Gelände grundsätzlich bestreitet. Wiederkehrende Konflikte um US-Militäraktivitäten auf Auslandsstützpunkten in Asien und Afrika haben gezeigt, dass SOFA-Abkommen in solchen Grenzfällen regelmäßig unterschiedlich ausgelegt werden – und dass Gastländer mit dem Instrument des Gerichtsurteils die USA selten zum Innehalten bringen.