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Schweizer Parlament streitet über Finanzierung der 13. AHV-Rente
Nationalrat und Ständerat einigten sich nicht auf die AHV-Finanzierung – scheitert die Einigungskonferenz, wird die 13. Rente ohne Deckung ausbezahlt.
Der Schweizer Nationalrat hat am Dienstag die Differenz mit dem Ständerat in der AHV-Finanzierungsfrage nicht bereinigt und die Entscheidung damit in eine Einigungskonferenz gezwungen. Mit 101 zu 95 Stimmen bei zwei Enthaltungen blieb die grosse Kammer bei ihrer Position: eine temporäre Erhöhung des Mehrwertsteuer-Normalsatzes um 0,5 Prozentpunkte, befristet bis Ende 2033.
Der Ständerat hatte am Montag einen anderen Weg gewählt: Er will Mehrwertsteuer und Lohnbeiträge dauerhaft erhöhen – um je 0,3 beziehungsweise 0,4 Prozentpunkte. Diesen Weg unterstützen auch der Bundesrat und die Arbeitnehmerseite. Der Nationalrat-Entscheid wurde getragen von SVP, FDP und GLP, die Lohnbeitragserhöhungen als strukturell falsch ablehnen.
Der Hintergrund: Ende 2026 wird die 13. AHV-Rente zum ersten Mal ausbezahlt – ein Beschluss des Stimmvolks von 2024. Allein für dieses Jahr sind 4,2 Milliarden Franken nötig. Das Modell des Nationalrats würde die AHV nach 2033 in ein strukturelles Defizit führen.
Ob die Einigungskonferenz einen Kompromiss findet, bleibt offen. Scheitert sie, könnte die 13. Rente Ende Jahr ohne gesicherte Finanzierung ausbezahlt werden – eine rechtlich und politisch unbefriedigende Situation.
Beide Modelle haben legitime Argumente – und beide lösen das eigentliche Problem nicht. Die AHV ist langfristig demografisch unterfinanziert; weder eine temporäre noch eine dauerhafte Beitragserhöhung kompensiert den Rückgang des Verhältnisses von Beitragszahlern zu Rentnern.
Die 13. AHV-Rente wurde im März 2024 vom Schweizer Stimmvolk mit 58,2 Prozent angenommen – das erste Mal seit Jahrzehnten, dass eine Initiative zur Rentenerhöhung angenommen wurde. Die Frage der Finanzierung war bei der Abstimmung bewusst ausgeklammert worden, was die aktuelle politische Blockade erklärt.